Onkologisches Zentrum
für Hämatologie und Internistische Onkologie

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„Was muss ich beachten, wenn ich verreisen will?“

Zu Hause kann man sich einigeln, tun, was man will – und häufig erwacht nach einiger Zeit der Wunsch nach einem Tapetenwechsel. „Mal rauskommen“ heißt dann die Devise. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Ich habe während der Therapie so viele Kranke gesehen – ich möchte jetzt nicht zur Kur und wieder über meine Krankheit nachdenken, sondern viel lieber privat in den Urlaub fahren.
Geht das?


Sie können gewiss nicht gezwungen werden, eine Rehabilitationsmaßnahme zu absolvieren. Aber bedenken Sie, dass man sich nirgendwo so individuell auf Ihre Bedürfnisse einstellen kann wie in einer Spezialklinik für Rehabilitation. Je nach Erkrankung reicht die Palette der Angebote vom angepassten Bewegungstraining über Ernährungsberatung bis hin zur psychologischen Beratung. Ein privat geplanter Urlaub ist kein Ersatz für eine solche Kur.

Darf ich denn als Patient überhaupt in Urlaub fahren?

Wenn medizinisch nichts dagegen spricht, habe ich als behandelnder Arzt überhaupt nichts dagegen. Wenn Sie berufstätig sind, sollten Sie aber sicherheitshalber auch Ihre Krankenkasse über Ihr Vorhaben informieren; auch wenn Sie weiterhin arbeitsunfähig sind, ist es sicher kein Fehler den Arbeitgeber über die geplante Erholungsreise zu unterrichten.

Worauf sollte ich achten, wenn ich mit dem Auto verreisen und selbst fahren möchte?

Das hängt ganz von Ihrem Allgemeinzustand und Ihrer konkreten Erkrankung ab. Wenn ich bei einer Untersuchung zu dem Schluss komme, dass Sie fahrtüchtig sind, erhalten Sie dazu von uns eine Bescheinigung. Die ist unter Umständen wichtig für Ihre Versicherung. Gegebenenfalls kann eine umfangreichere Untersuchung bei dazu speziell ausgebildeten Prüfärzten nötig sein. Am besten fragen Sie deswegen bei Ihrer Auto-Versicherung nach.

Wie sieht es mit Bahn-, Bus- oder Flugreisen aus?

Vorsicht ist geboten, wenn man lange Zeit stillsitzen muss. Im Bus oder Auto sollte man spätestens alle zwei Stunden eine Pause einlegen und sich bewegen. Damit betreibt man aktive Thrombose-Vorbeugung. Auch im Flugzeug ist eine Thromboseprophylaxe wichtig. Ob Kompressionsstrümpfe notwendig sind oder Sie möglicherweise zusätzliche Medikamente brauchen, entscheiden wir bei der Untersuchung Ihres allgemeinen Gesundheitszustandes.

Wann darf ich nach einer Operation wieder ins Flugzeug steigen?

Auch das hängt vom Einzelfall ab. Als Faustregel gilt: Mindestens zwei bis sechs Wochen nach einer Bauch- oder Brustoperation und mindestens sechs Monate nach einer Schädeloperation sollte man mit dem Fliegen warten; denn der niedrigere Luftdruck in den Kabinen führt zur Ausdehnung von Darmgasen und Körperflüssigkeiten. Dadurch können Narben belastet werden. Im Gehirn kann es durch die Druckschwankungen sogar zu Krampfanfällen kommen.

Kann ich meine Medikamente einfach mitnehmen?

Welche Medikamente notwendig sind, besprechen wir gemeinsam. Je nach Reiseziel muss geprüft werden, ob die Präparate Hitze, Kälte und/oder Feuchtigkeit vertragen. Medikamente gehören grundsätzlich ins Handgepäck; vergessen Sie nicht, auch die jeweiligen Beipackzettel mitzunehmen. Starke Schmerzmittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, dürfen für maximal 30 Tage in Länder mitgenommen werden, die das sogenannte Schengener Abkommen unterschrieben haben. Notwendig ist dazu das Mitführen einer beglaubigten ärztlichen Bescheinigung. Sprechen Sie uns deshalb frühzeitig auf Ihre diesbezüglichen Wünsche an.

Wie lange darf ich wegfahren?

Das hängt davon ab, wann bei Ihnen die nächste Kontrolluntersuchung, beispielsweise eine Blutwertbestimmung, notwendig ist. Falls Sie in Deutschland unterwegs sind, kann eine solche Untersuchung eventuell auch durch einen Arzt am Urlaubsort vorgenommen werden.

Wie steht es mit meinem Krankenversicherungsschutz am Urlaubsort?

Mitglieder von gesetzlichen Krankenversicherungen können in Deutschland ihre Chipkarte benutzen, müssen aber unter Umständen die Praxisgebühr noch einmal bezahlen. Bei Auslandsreisen fragen Sie bitte bei Ihrer Versicherung nach. Bei allen privat Versicherten gilt der jeweils geschlossene Vertrag. Fragen Sie in jedem Fall nach, ob die Versicherung die Behandlungskosten gegebenenfalls auch im Reiseland übernimmt. Manchmal gibt es gerade bei Zusatzversicherungen Klauseln, in denen die Kostenübernahme bei einer schon vor Reiseantritt bekannten Erkrankung ausgeschlossen wird.

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